AGB Automatenmiete
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Heisl Solutions Solutions e.U., Siebenbürgerstraße 16-26/38/3, 1220 Wien, (nachfolgend "Heisl Solutions") gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen, die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich dessen Waren und Dienstleistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart (Bsp.: Franchise AGB nur auf Anfrage).
1. Rechte und Pflichten des Kunden:
1.1. Der Kunde ist verpflichtet, Heisl Solutions eine Ansprechperson zu nennen, an die sich Heisl Solutions während der Öffnungszeiten des Geschäftslokals des Kunden für die Durchführung des Vertrages wenden kann. Änderungen der benannten Ansprechperson sind Heisl Solutions unverzüglich mitzuteilen.
1.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Automaten äußerlich sauber zu halten und den Automaten regemäßig zu reinigen. Allfällige durch die Reinigung entstehende Kosten sind vom Kunden zu tragen.
1.3. Der Kunde verpflichtet sich, keine störenden Eingriffe mit technischen oder elektronischen Hilfsmitteln in den Automaten oder sonstige Störungsversuche, zu unternehmen. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, keine sonstigen Veränderungen im oder am Automaten vorzunehmen.
1.4. Der Kunde ist verpflichtet, den Automaten in seine Betriebsversicherung aufzunehmen, sodass Beschädigungen des Automaten durch Dritte von der Versicherung gedeckt sind. Beschädigungen, die vom Kunden verursacht wurden, hat der Kunde zu tragen, sofern diese von der Versicherung nicht gedeckt sind.
1.5. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich etwaige Schäden am Automaten und/oder Betriebsstörungen des Automaten an Heisl Solutions zu melden und sich gemäß den Anweisungen von Heisl Solutions zu verhalten.
1.6. Im Falle der Beschädigung der Folierung des Automaten, ist der Kunde berechtigt, einen Wechsel der Folierung zu verlangen. Der Kunde kann dieses Recht jedoch nur einmal pro Jahr in Anspruch nehmen.
1.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Automaten an Dritte weiterzugeben oder in sonst einer Form Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
1.8. Der Kunde ist verpflichtet, im Fall des Verlustes eines Schlüssels des Automaten, die Kosten für den Austausch des Schlosses und Schlüssels des Automaten zu tragen.
2. Rechte und Pflichten von Heisl Solutions
2.1. Heisl Solutions ist nach freiem Ermessen berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages qualifizierte Dritte als Subunternehmer zu beauftragen.
2.2. Heisl Solutions ist verpflichtet, den Automaten auf einem einvernehmlich festgelegten Ort im Geschäftslokal des Kunden zu montieren und zu installieren.
2.3. Heisl Solutions verpflichtet sich, den Automaten im Bedarfsfall auf eigene Kosten zu reparieren. Sofern Reparaturen jedoch aufgrund einer unsachgemäßen Bedienung des Automaten oder Beschädigung durch den Kunden oder Dritte notwendig werden und kein Versicherungsschutz in Anspruch genommen wurde, sind die Kosten der Reparatur durch Heisl Solutions vom Kunden zu tragen.
2.4. Heisl Solutions verpflichtet sich bei dauerhaften Funktionsstörungen des Automaten ein adäquates Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen. Im Fall von Beschädigungen des Automaten durch den Kunden wird ein Ersatzgerät nur unter der Voraussetzung, dass eine finanzielle Einigung mit der Betriebsversicherung des Kunden erzielt werden konnte, zur Verfügung gestellt.
2.5. Mitarbeiter von Heisl Solutions sind berechtigt, den Automaten jederzeit unter Rücksichtnahme auf den Geschäftsbetrieb des Kunden zu besichtigen und zu überprüfen, soweit dies innerhalb der üblichen Geschäftsstunden erfolgt. In der Regel erfolgen Besichtigungen nach Vereinbarung mit dem Kunden. Ist der Automat auf der Damentoilette angebracht, erfolgen Besichtigungen und/oder Überprüfungen des Automaten während der Geschäftszeit ausschließlich durch weibliche Mitarbeiter von Heisl Solutions.
2.6. Heisl Solutions ist berechtigt, den Automaten mit einem Firmenbranding Dritter zu Werbezwecken auszustatten bzw. den ursprünglichen Automaten zu ersetzen. Hier kann der Kunde an Einnahmen beteiligt werden.
3. Produkte
3.1. Heisl Solutions stellt ein Produktsortiment zur Verfügung, aus dem der Kunde gemeinsam mit Heisl Solutions die passenden Produkte für den vom Kunden gemieteten Automaten auswählt, wobei die Endentscheidung aufgrund der Erfahrung beim Produktverkauf bei Heisl Solutions liegt. Heisl Solutions ist jederzeit berechtigt, neue Produkte in das Sortiment aufzunehmen oder bestehende Produkte auszuschließen.
3.2. Angegebene Lieferfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw von Heisl Solutions schriftlich zu bestätigen.
3.3. Die Installation und die Bestückung des Automaten mit Produkten erfolgt durch Heisl Solutions.
4. Verzug
4.1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Heisl Solutions berechtigt, ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % p.a. über dem zuletzt von der Europäischen Zentralbank verlautbarten Basiszinssatz zu verrechnen.
5. Gewährleistung
5.1. Heisl Solutions leistet ausschließlich dafür Gewähr, dass die Automaten und die Produkte den gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften entsprechen.
5.2. Heisl Solutions leistet keine Gewähr für Fehler, Störungen, Mängel am Automaten die durch die unsachgemäße Bedienung durch den Kunden oder Dritte oder sonstigen aus dem Risikobereich des Kunden stammenden Gründen resultieren.
5.3. Es obliegt dem Kunden, allfällige Mängel der Leistungen unverzüglich nach Empfang der Leistung, spätestens jedenfalls innerhalb von fünf Werktagen, schriftlich unter Beschreibung des Mangels zu rügen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt und schließt die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln aus. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
5.4. Im Fall einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge, behält sich Heisl Solutions das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung zu erfüllen. Heisl Solutions wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde Heisl Solutions alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft von Heisl Solutions zur Mängelbehebung entstehen, trägt der Kunde.
6. Haftung
6.1. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Heisl Solutions nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung von Heisl Solutions für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen. Heisl Solutions haftet nicht für die Auswahl des Standortes des Automaten
6.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet Heisl Solutions nicht.
6.3. Heisl Solutions haftet nicht für Schäden am Automaten oder an Produkten die durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden.
6.4. Heisl Solutions übernimmt keine Haftung für an Kunden übermittelte Benachrichtigungen, Auswertungen und oder Statistiken betreffend die Automaten. Diese dienen nur zur Information und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
6.5. Heisl Solutions haftet nicht für den Diebstahl von Produkten oder des Automaten. Der Kunde trägt die Gefahr des Diebstahls von Produkten oder des Automaten.
6.6. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren zwölf Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Stand 28.4.2020